„Your Name“ – Phantastisches Abenteuer über Zeit, Liebe und Schicksal
Der Anime Your Name ist mehr als eine ulkige Teenie-Komödie. Der irrige Trailer verrät nichts von der ästhetischen Kraft, die dieser Romanverfilmung innewohnt.
- Publiziert in Film
Der Anime Your Name ist mehr als eine ulkige Teenie-Komödie. Der irrige Trailer verrät nichts von der ästhetischen Kraft, die dieser Romanverfilmung innewohnt.
Der Anime Ajin: Demi-Human ist ein philosophischer Thriller über Unsterblichkeit mit gelungener Figurenzeichnung. Wendungsreich, spannend, gesellschaftskritisch.
Die Vorgeschichte zu Ghost in the Shell: Stand Alone Complex 1&2 und Ghost in the Shell überrascht mit neuem Look, gut erzählter Action und komplexer Erzählung.
BLAME! ist der Anime zu einem Cyberpunk-Kultmanga von Tsutomu Nihei, der von dem Überlebenskampf in einer sich selbstverwaltenden Maschinenstadt erzählt.
Die Realverfilmung des Anime-Klassikers Ghost in the Shell wird erwartet, doch nicht geliefert. Ähnliches Setting, andere Story – das funktioniert überraschend gut.
Verschiedener könnten Lucis und Niflheim nicht sein: das eine Land ist ein magisches Königreich, das seit Urzeiten durch einen Kristall beschützt wird, das andere ein hochtechnisiertes Imperium mit futuristischem Kriegsgerät. Mit den kommenden Friedensverhandlungen zeichnet sich erstmals das Ende des immerwährenden Krieges zwischen den zwei Reichen ab. Doch der Ritter Nyx Ulric wittert einen Komplott, der, im Verborgenen geschmiedet, bis in die Reihen der Königsgarde von Lucis reichen könnte – bis hinein in die Kingsglaive, deren stolzes Mitglied Nyx ist.
„Unbestreitbar führt das Internet auch zu positiven Veränderungen. Das Negative besteht meiner Meinung nach darin, dass das Internet zu Oberflächlichkeit verleitet, zu spontanen Reaktionen, hinter denen kein langes Nachdenken steckt: Ich habe etwas gelesen, und sofort twittere ich dagegen oder darüber, und dann womöglich auch noch in falscher Grammatik.“
– Helmut Schmidt im Gespräch mit Giovanni di Lorenzo (2012) im Zeit Magazin Nr. 17 vom 19.04.2012, S. 57